Verfahrensbeiständin

 



Lore

In meiner Eigenschaft als Verfahrensbeiständin in familiengerichtlichen Verfahren nehme ich, nachdem ich vom Gericht bestellt wurde, zuerst Kontakt mit den Kindern auf und treffe sie in ihrem gewohnten Umfeld oder, falls dies erforderlich ist, in neutraler Umgebung. Ich spreche mit den Kindern, um ihre Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse zu verstehen, erkläre ihnen das Verfahren und meine Aufgabe kindgerecht, ich begleite sie zu Anhörungsterminen, vertrete sie in weiteren gerichtlichen Terminen und informiere sie über den Ausgang des Verfahrens. Wenn das Gericht dem zustimmt, spreche ich außerdem mit den Bezugspersonen der Kinder (Eltern, Großeltern, Lehrer*innen, Erzieher*innen etc.) und setze mich für eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten ein.  Für die von mir vertretenen Kinder kann ich auch Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts einlegen, wenn dies dem Willen und Wohl des Kindes entspricht.

In meiner Tätigkeit als Verfahrensbeiständin bin ich sowohl unabhängig als auch parteilich. Als Anwältin des Kindes vertrete ich die Interessen des Kindes, wenn es um Fragen des Sorgerechts, des Umgangsrechts oder der Kindeswohlgefährdung geht. Meine Motivation und mein Ziel sind dabei stets der Wille und das Wohl des Kindes.

Die Gespräche mit Kindern und deren Bezugspersonen führe ich auch wegen des Beschleunigungsgebotes in Kindschaftssachen stets vorrangig und kurzfristig. 



 hoerner@verfahrensbeistand-hannover.de

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